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   BGH, 16.05.1979 - VIII ZB 8/79   

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https://dejure.org/1979,1931
BGH, 16.05.1979 - VIII ZB 8/79 (https://dejure.org/1979,1931)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1979 - VIII ZB 8/79 (https://dejure.org/1979,1931)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1979 - VIII ZB 8/79 (https://dejure.org/1979,1931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Arrestbeschlusses ohne mündliche Verhandlung - Beschwerde gegen eine antragsgemäß erteilte Vollstreckungsklausel für einen französischen Arrestbeschluss - Möglichkeit des Vorbringens sämtlicher Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung, wenn der Titel im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 278
  • NJW 1980, 528
  • MDR 1980, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.09.2023 - VI ZB 79/21

    Zum Schutzumfang eines titulierten Unterlassungsgebots

    Diese Begrenzung gilt nur für das Verfügungsverfahren selbst, nicht hingegen für Verfahren, die sich an das Verfügungsverfahren anschließen, wie beispielsweise das Kostenfestsetzungsverfahren oder Verfahren über einen Anspruch nach § 945 ZPO oder über die Zulassung eines ausländischen Arrestbefehls zur Vollstreckung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, GRUR 2008, 639 Rn. 6 - Kosten eines Abwehrschreibens; vom 19. April 2007 - I ZB 47/06, GRUR 2007, 999 Rn. 8 - Consulente in marchi; vom 16. Mai 1979 - VIII ZB 8/79, BGHZ 74, 278, juris Rn. 5; Cepl/Voß/Bacher, ZPO, 3. Aufl., § 542 Rn. 7; MünchKommZPO/Krüger, 6. Aufl., § 542 Rn. 14; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 20. Aufl. § 542 Rn. 5).
  • KG, 27.07.2007 - 9 U 12/07

    Redaktionsschwanz im Regelfall zulässig

    § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nicht einschlägig, denn es geht nicht um die "Aufhebung" der einstweiligen Verfügung, sondern um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung hieraus (s. a. BGHZ 74, 278 betreffend die Zulassung eines ausländischen Arrestes zur Vollstreckung).
  • BGH, 12.06.1986 - IX ZB 95/85

    Vollstreckung eines nicht rechtskräftigen ausländischen Urteils

    Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den insoweit gleich gelagerten Fall der Zulassung eines französischen Arrestbefehls zur Vollstreckung durch seinen in BGHZ 74, 278 veröffentlichten Beschluß entschieden.
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